Offensichtlicher und besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften
Abkürzungsverzeichnis PDF – Download Offensichtlicher und besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften BAG, Beschluss vom 15.11.2000 – Az.: 7 ABR 23/99 BetrVG § 19 Orientierungssatz Eine Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen nichtig, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maß verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz […]
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