neuwahl

§ 33 WO Verfahren bei schriftlicher Abstimmung

Abkürzungsverzeichnis Verfahren bei schriftlicher Abstimmung § 33 WO (1) 1 Hat der Wahlvorstand schriftliche Stimmabgabe beschlossen, hat er unverzüglich den Zeitpunkt festzusetzen, bis zu dem die Freiumschläge bei ihm eingegangen sein müssen. 2 Spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt hat er ein Abstimmungsausschreiben zu erlassen, das vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren Mitglied des […]

§ 33 WO Verfahren bei schriftlicher Abstimmung Read More »

§ 24 WO Stimmabgabe

Abkürzungsverzeichnis Stimmabgabe § 24 WO Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er den Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet und in dem Wahlumschlag verschließt, die vorgedruckte Erklärung unter Angabe des Orts und des Datums unterschreibt und den Wahlumschlag und die unterschriebene vorgedruckte Erklärung in dem Freiumschlag verschließt und diesen so rechtzeitig an den

§ 24 WO Stimmabgabe Read More »

§ 16 WO Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten

Abkürzungsverzeichnis Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten § 16 WO 1 Sobald die Mitglieder des Sprecherausschusses endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4). 2 Ein Abdruck der Wahlniederschrift (§ 14) ist dem Arbeitgeber unverzüglich zu übersenden.

§ 16 WO Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten Read More »

§ 15 WO Benachrichtigung der Gewählten

Abkürzungsverzeichnis Benachrichtigung der Gewählten § 15 WO (1) 1 Der Wahlvorstand hat die als Mitglieder des Sprecherausschusses gewählten leitenden Angestellten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. 2 Erklärt der Gewählte nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen. (2) Lehnt ein Gewählter

§ 15 WO Benachrichtigung der Gewählten Read More »

§ 14 WO Wahlniederschrift

Abkürzungsverzeichnis Wahlniederschrift § 14 WO (1) Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, hat der Wahlvorstand in einer Niederschrift festzustellen: die Gesamtzahl der abgegebenen Wahlumschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen; die auf jede Liste entfallenen Stimmenzahlen; die berechneten Höchstzahlen; die Verteilung der berechneten Höchstzahlen auf die Listen; die Zahl der ungültigen Stimmen; die Namen

§ 14 WO Wahlniederschrift Read More »

§ 12 WO Öffentliche Stimmauszählung

Abkürzungsverzeichnis Öffentliche Stimmauszählung § 12 WO (1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Auszählung der Stimmen vor. (2) 1 Nach Öffnung der Wahlurnen entnimmt der Wahlvorstand die Stimmzettel den Wahlumschlägen und zählt die auf jede Vorschlagsliste entfallenden Stimmen zusammen. 2 Dabei ist die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen. (3) Befinden sich

§ 12 WO Öffentliche Stimmauszählung Read More »

§ 9 WO Bekanntmachung der Vorschlagslisten

Abkürzungsverzeichnis Bekanntmachung der Vorschlagslisten § 9 WO (1) 1 Nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 sowie der in den §§ 7 und 8 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1 usw.). 2 Die Listenvertreter sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen.

§ 9 WO Bekanntmachung der Vorschlagslisten Read More »

§ 8 WO Nachfrist für Vorschlagslisten

Abkürzungsverzeichnis Nachfrist für Vorschlagslisten § 8 WO (1) 1 Ist nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 genannten Frist für die Wahl keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, hat dies der Wahlvorstand sofort in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4) und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu

§ 8 WO Nachfrist für Vorschlagslisten Read More »

§ 7 WO Ungültige Vorschlagslisten

Abkürzungsverzeichnis Ungültige Vorschlagslisten § 7 WO (1) Ungültig sind Vorschlagslisten, die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, auf denen die Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind, die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften (§ 6 Abs. 4 des Gesetzes) aufweisen. Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht;

§ 7 WO Ungültige Vorschlagslisten Read More »

§ 6 WO Prüfung der Vorschlagslisten

Abkürzungsverzeichnis Prüfung der Vorschlagslisten § 6 WO (1) Der Wahlvorstand hat dem Überbringer der Vorschlagsliste oder, falls die Vorschlagsliste auf eine andere Weise eingereicht wird, dem Listenvertreter den Zeitpunkt der Einreichung schriftlich zu bestätigen. (2) 1 Der Wahlvorstand hat die eingereichten Vorschlagslisten, wenn die Liste nicht mit einem Kennwort versehen ist, mit Familienname und Vorname

§ 6 WO Prüfung der Vorschlagslisten Read More »

Warenkorb
Nach oben scrollen