§ 9 WO Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Abkürzungsverzeichnis Bekanntmachung der Vorschlagslisten § 9 WO (1) Nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 sowie der in den §§ 7 und 8 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1 usw.). Die Listenvertreter sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen. (2) Spätestens […]
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