§ 27 WO Einladung und Abstimmungsausschreiben
Abkürzungsverzeichnis Einladung und Abstimmungsausschreiben § 27 WO (1) 1 Hat der Wahlvorstand beschlossen, dass die Abstimmung in einer Versammlung erfolgen soll, hat er unverzüglich den Zeitpunkt für die Versammlung festzusetzen. 2 Spätestens vier Wochen vor dem Tag der Versammlung hat er hierzu einzuladen und ein Abstimmungsausschreiben zu erlassen. 3 Das Abstimmungsausschreiben ist vom Vorsitzenden und […]
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