§ 27 WO Einladung und Abstimmungsausschreiben
Abkürzungsverzeichnis Einladung und Abstimmungsausschreiben § 27 WO (1) Hat der Wahlvorstand beschlossen, dass die Abstimmung in einer Versammlung erfolgen soll, hat er unverzüglich den Zeitpunkt für die Versammlung festzusetzen. Spätestens vier Wochen vor dem Tag der Versammlung hat er hierzu einzuladen und ein Abstimmungsausschreiben zu erlassen. Das Abstimmungsausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem […]
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