§ 18a BetrV Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
Abkürzungsverzeichnis Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen § 18a BetrVG (1) 1 Sind die Wahlen nach § 13 Abs. 1 und nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes zeitgleich einzuleiten, so haben sich die Wahlvorstände unverzüglich nach Aufstellung der Wählerlisten, spätestens jedoch zwei Wochen vor Einleitung der Wahlen, gegenseitig darüber zu unterrichten, welche Angestellten sie […]
§ 18a BetrV Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen Weiterlesen »