§ 8 WO Nachfrist für Vorschlagslisten
Abkürzungsverzeichnis Nachfrist für Vorschlagslisten § 8 WO (1) 1 Ist nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 genannten Frist für die Wahl keine gültige Vorschlagsliste eingereicht, hat dies der Wahlvorstand sofort in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4) und eine Nachfrist von einer Woche für die Einreichung von Vorschlagslisten zu […]
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