10 Wochen vorher

§ 7 SprAuG Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands

Abkürzungsverzeichnis Bestellung, Wahl und Aufgaben des Wahlvorstands § 7 SprAuG (1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Sprecherausschuss einen aus drei oder einer höheren ungeraden Zahl von leitenden Angestellten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. (2) 1 Besteht in einem Betrieb, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 erfüllt, […]

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Wahl des Sprecherausschusses: Informationsblatt

Abkürzungsverzeichnis PDF – Download 1. Grundlagen und zeitlicher Ablauf der Wahl 1.1 Grundlagen und Formen der Wahl Die grundlegenden Bestimmungen über Zusammensetzung und Wahl des Sprecherausschusses (SpA) sind in den §§ 1 – 10 Sprecherausschussgesetz (SprAuG) enthalten. Die Durchführung der Wahl im Einzelnen ist durch eine Wahlordnung (WO) geregelt. Die Leitung der Wahl obliegt dem

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