§ 9 WO Bekanntmachung der Vorschlagslisten
Abkürzungsverzeichnis Bekanntmachung der Vorschlagslisten § 9 WO (1) 1 Nach Ablauf der in § 5 Abs. 1 sowie der in den §§ 7 und 8 genannten Fristen ermittelt der Wahlvorstand durch das Los die Reihenfolge der Ordnungsnummern, die den eingereichten Vorschlagslisten zugeteilt werden (Liste 1 usw.). 2 Die Listenvertreter sind zu der Losentscheidung rechtzeitig einzuladen. […]
§ 9 WO Bekanntmachung der Vorschlagslisten Weiterlesen »