Digitaler Wahlvorstand
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Abkürzungsverzeichnis Verfahren bei schriftlicher Abstimmung § 33 WO (1) Hat der Wahlvorstand schriftliche Stimmabgabe beschlossen, hat er unverzüglich den Zeitpunkt festzusetzen, bis zu dem die Freiumschläge bei ihm eingegangen sein müssen. Spätestens vier Wochen vor diesem Zeitpunkt hat er ein Abstimmungsausschreiben zu erlassen, das vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren Mitglied des Wahlvorstands zu
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Abkürzungsverzeichnis Einladung und Abstimmungsausschreiben § 27 WO (1) Hat der Wahlvorstand beschlossen, dass die Abstimmung in einer Versammlung erfolgen soll, hat er unverzüglich den Zeitpunkt für die Versammlung festzusetzen. Spätestens vier Wochen vor dem Tag der Versammlung hat er hierzu einzuladen und ein Abstimmungsausschreiben zu erlassen. Das Abstimmungsausschreiben ist vom Vorsitzenden und von mindestens einem
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Abkürzungsverzeichnis Art der Abstimmung § 26 WO (1) Ist der Wahlvorstand nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes gewählt, hat er unverzüglich eine geheime Abstimmung darüber herbeizuführen, ob ein Sprecherausschuss gewählt werden soll. Der Wahlvorstand beschließt, ob die Abstimmung in einer Versammlung oder durch schriftliche Stimmabgabe erfolgt. Die Abstimmung muss spätestens drei Wochen vor dem
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Abkürzungsverzeichnis Stimmabgabe § 24 WO Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er den Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeichnet und so faltet und in dem Wahlumschlag verschließt, dass die Stimmabgabe erst nach Auseinanderfalten des Stimmzettels erkennbar ist, die vorgedruckte Erklärung unter Angabe des Orts und des Datums unterschreibt und den Wahlumschlag und die
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Abkürzungsverzeichnis Verfahren § 22 WO (1) Ist nur ein Mitglied des Sprecherausschusses zu wählen, erfolgt die Wahl auf Grund von Wahlvorschlägen; § 5 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 bis 5, die §§ 6 bis 8 sowie § 9 Abs. 2 gelten für die Wahlvorschläge entsprechend. (2) Der Wähler kann seine Stimme nur für
§ 22 WO Verfahren Weiterlesen »
Abkürzungsverzeichnis Bekanntmachung des Wahlergebnisses und der Gewählten § 16 WO Sobald die Mitglieder des Sprecherausschusses endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekanntzumachen wie das Wahlausschreiben nach § 3 Absatz 4 Satz 1 bis 3. Ein Abdruck der Wahlniederschrift (§ 14) ist dem Arbeitgeber
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Abkürzungsverzeichnis Zeitpunkt, Einberufung und Themen der Versammlung § 15 SprAuG (1) 1 Der Sprecherausschuss soll einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der leitenden Angestellten einberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht erstatten. 2 Auf Antrag des Arbeitgebers oder eines Viertels der leitenden Angestellten hat der Sprecherausschuss eine Versammlung der leitenden Angestellten einzuberufen und den beantragten Beratungsgegenstand auf
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Abkürzungsverzeichnis Benachrichtigung der Gewählten § 15 WO (1) Der Wahlvorstand hat die als Mitglieder des Sprecherausschusses gewählten leitenden Angestellten unverzüglich schriftlich von ihrer Wahl zu benachrichtigen. Erklärt der Gewählte nicht binnen drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung dem Wahlvorstand, dass er die Wahl ablehne, gilt die Wahl als angenommen. (2) Lehnt ein Gewählter die Wahl
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