§ 5 WO Vorschlagslisten
Abkürzungsverzeichnis Vorschlagslisten § 5 WO (1) 1 Sind mehrere Mitglieder des Sprecherausschusses zu wählen, erfolgt die Wahl auf Grund von Vorschlagslisten. 2 Die Vorschlagslisten sind von den leitenden Angestellten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen. (2) Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie Mitglieder des Sprecherausschusses […]
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