Freiheit der Wahl – Chancengleichheit der Wahlbewerber
Abkürzungsverzeichnis PDF – Download Freiheit der Wahl – Chancengleichheit der Wahlbewerber BAG, Beschluss vom 6.12.2000 – Az.: 7 ABR 34/99 BetrVG § 19 I und II 2 Leitsatz Aus dem allgemeinen Grundsatz der Freiheit der Wahl folgt die Verpflichtung des Wahlvorstands, während der laufenden Betriebsratswahl Dritten keine Einsichtnahme in die mit den Stimmabgabevermerken versehene Wählerliste
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