7 Wochen vor der Wahl
Vermittler*in wird tätig, § 18 a BetrVG
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Einladung zur Wahl des Unternehmenswahlvorstandes Alle wichtigen Links auf einem Blick Formulare Fragen und Antworten DER WAHLVORSTAND Die Frist für die Bestellung des Wahlvorstands durch den amtierenden Sprecherausschuss beträgt 10 Wochen. Ist die Wahl ungültig oder anfechtbar, wenn man diese Frist versäumt? Nein, die Wahl ist gleichwohl gültig, da es sich hier nicht um eine
16 Wochen vor der Wahl Weiterlesen »
Einladung zur Wahl des Unternehmenswahlvorstandes
18 Wochen vor der Wahl Weiterlesen »
Abkürzungsverzeichnis PowerPoint – Download
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Graphische Präsentation Druckversion (PDF) Weiterlesen »
Abkürzungsverzeichnis PDF – Download 1. Grundlagen und zeitlicher Ablauf der Wahl 1.1 Grundlagen und Formen der Wahl Die grundlegenden Bestimmungen über Zusammensetzung und Wahl des Sprecherausschusses (SpA) sind in den §§ 1 – 10 Sprecherausschussgesetz (SprAuG) enthalten. Die Durchführung der Wahl im Einzelnen ist durch eine Wahlordnung (WO) geregelt. Die Leitung der Wahl obliegt dem
Wahl des Sprecherausschusses: Informationsblatt Weiterlesen »