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16 Wochen vor der Wahl

Einladung zur Wahl des Unternehmenswahlvorstandes Alle wichtigen Links auf einem Blick Formulare Fragen und Antworten DER WAHLVORSTAND Die Frist für die Bestellung des Wahlvorstands durch den amtierenden Sprecherausschuss beträgt 10 Wochen. Ist die Wahl ungültig oder anfechtbar, wenn man diese Frist versäumt? Nein, die Wahl ist gleichwohl gültig, da es sich hier nicht um eine

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Impresssum Angaben gemäß § 5 DDG: DFK-Kompetenz GmbH Alfredstraße 155 45131 Essen Vertreten durch: Michael Krekels Nils Schmidt Kontakt: Telefon: +49 (0) 201 – 95971 – 0 Telefax: +49 (0) 201 – 95971 – 29 E-Mail: info@dfk-kompetenz.de Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE11 983 49 09 Registereintrag: Eintragung im Handelsregister. Registergericht: Amtsgericht Essen Registernummer:

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