§ 1 II 3 Nr. 4 < / < / > / > 10 AG AktG AN ArbG Az BAG BetrVG BR Bsp. bzw. d.h. (f)f. gem. ggf. grds. GSprA Hs. i.d.R i.S.d. i.V.m. KSprA LA LAG MitbestG Nr. NZA o.g. S. s. sog. SpA SprAuG u.a. USprA usw. u.U. v. vgl. WO WV z.B.
Paragraph 1, Absatz 2, Satz 3, Nummer 4 weniger / höchstens / mehr als / mindestens 10 Arbeitgeber Aktiengesetz Arbeitnehmer Arbeitsgericht Aktenzeichen Bundesarbeitsgericht Betriebsverfassungsgesetz Betriebsrat Beispiel beziehungsweise das heißt (fort)folgende gemäß gegebenenfalls grundsätzlich Gesamtsprecherausschuss Halbsatz in der Regel im Sinne des/r in Verbindung mit Konzernsprecherausschuss Leitende/r Angestellte/r Landesarbeitsgericht Mitbestimmungsgesetz Nummer Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht oben genannt(e) Satz siehe sogenannte Sprecherausschuss Gesetz über Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten (Sprecherausschussgesetz) unter anderem Unternehmenssprecherausschuss und so weiter unter Umständen von/m vergleiche Wahlordnung zum Sprecherausschussgesetz Wahlvorstand zum Beispiel